Nachzahlung in die Säule 3a: Lohnt es sich?

Nachzahlung in die Säule 3a: Die neue Regel 2026 in der Schweiz – wann es sich lohnt (und wann nicht)

Dom

Zuletzt aktualisiert: 5. August 2026

Seit 2026 kann man verpasste Säule-3a-Beiträge nachträglich einzahlen und vom Steuerabzug profitieren. Was steckt dahinter, für wen lohnt es sich wirklich, und was sind die Haken? Alles erklärt, mit konkreten Zahlen und einem interaktiven Rechner.

Kennst du das Gefühl? Ende Jahr kommt die Erinnerung, in die Säule 3a einzuzahlen und man stellt fest, dass das Geld gerade knapp ist. Das Jahr war teuer, es gab Teilzeit, eine Weiterbildung oder einfach andere Prioritäten. Bis jetzt war das unwiderruflich: Die Lücke war weg, der Steuervorteil verloren.

Seit dem 1. Januar 2026 ist das anders. Wer im Jahr 2025 den Maximalbetrag nicht voll ausgeschöpft hat, kann das jetzt erstmals nachholen. Und wer in Zukunft eine Lücke aufbaut, hat bis zu zehn Jahre Zeit, sie zu schliessen.

Das klingt fantastisch. Und zum Teil ist es das auch. Aber es gibt wichtige Einschränkungen und Situationen, in denen sich der Nachkauf nicht lohnt. Dieser Artikel beleuchtet beides – so ehrlich wie möglich.

Was ist die neue Regel und woher kommt sie?

Die neue Möglichkeit zum rückwirkenden Einkauf in die Säule 3a geht auf die Motion Ettlin zurück (eingereicht 2019 von Ständerat Erich Ettlin). Das Parlament nahm sie in beiden Kammern an und beauftragte den Bundesrat mit der Umsetzung.

Am 6. November 2024 hat der Bundesrat die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) entsprechend geänder  und sie per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Die neuen Artikel 7a und 7b BVV 3 regeln seither den rückwirkenden Einkauf.

📋 Die Kurzversion der neuen Regel

Wer ab 2025 den Maximalbetrag der Säule 3a in einem Jahr nicht vollständig einzahlt, kann diese Lücke innerhalb der folgenden 10 Jahre nachzahlen – und den Betrag im Jahr der Nachzahlung vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Wichtig zu verstehen: Die Regelung gilt nicht rückwirkend für alle früheren Jahre. Wer in den Jahren 2015–2024 Beitragslücken aufgebaut hat, kann diese nicht mehr schliessen. Die Uhr beginnt erst am 1. Januar 2025 zu laufen.

Säule 3a Grundlagen: Was du wissen musst

Bevor wir zur neuen Regel kommen: Ein kurzer Überblick über die Säule 3a für alle, die neu dabei sind.

CHF 7’258
Maximalbetrag 2025/2026 für Angestellte mit Pensionskasse

BSV / BVV3, 2025 und 2026 identisch

CHF 36’288
Maximalbetrag für Selbstständige ohne Pensionskasse (oder 20 % Nettoeinkommen)

BSV / BVV3 2025/2026

22–38 %
Typische Steuerersparnis pro eingezahltem Franken (je nach Kanton und Einkommen)

VZ Vermögenszentrum / kantonale Steuertarife

10 Jahre
Maximaler Zeithorizont für einen rückwirkenden Einkauf ab Entstehung der Lücke

Art. 7a BVV 3

Die Säule 3a ist die gebundene Selbstvorsorg. Der dritte Pfeiler des Schweizer Vorsorgesystems. Du zahlst freiwillig ein, kannst den Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen und das Geld wächst steuerfrei bis zur Auszahlung bei der Pensionierung, wo es zu einem reduzierten Sondertarif besteuert wird.

Das Geld ist jedoch gebunden: Du kannst es nur in bestimmten Situationen vorzeitig beziehen. Also zB. zum Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, dauerhaftes Verlassen der Schweiz oder Bezug einer Invalidenrente. Das ist ein wichtiger Punkt, auf den ich später noch eingehe.

Die neue Nachkauf-Regel im Detail

Schauen wir uns die Mechanik genau an. Die neue Regel funktioniert so:

2025

Lücke entsteht

Du zahlst in 2025 weniger als CHF 7’258 ein oder gar nichts. Die Differenz zum Maximalbetrag ist deine Beitragslücke. Diese wird registriert.

2026+

Einkauf möglich, aber erst nach vollem laufendem Jahresbeitrag

Ab 2026 (oder jedem Folgejahr) kannst du die Lücke nachzahlen. Aber: Zuerst musst du den vollen Maximalbetrag des laufenden Jahres einbezahlt haben. Erst danach ist der Einkauf erlaubt.

bis 2035

10 Jahre Zeit aber Vorsicht bei Teilbezahlung

Du hast bis 2035 Zeit, die Lücke aus 2025 zu schliessen. Aber: Pro Lückenjahr gibt es nur eine Chance. Wenn du die Lücke nur teilweise füllst, verfällt der Rest endgültig.

⚠️ Kritischer Punkt: Alles oder nichts bei Teilbezahlung

Angenommen, deine Lücke aus 2025 beträgt CHF 5’000. Du zahlst 2026 nur CHF 2’000 davon nach. Die restlichen CHF 3’000 sind dann für immer verloren. Du kannst diese Lücke nicht in einem späteren Jahr nochmals teilweise füllen. Es gibt pro Lückenjahr nur eine Nachzahlung.

Was ist der «kleine» vs. «grosse» Maximalbetrag?

Die Gesetze unterscheiden zwischen dem «kleinen» Maximalbetrag (CHF 7’258 für Angestellte mit Pensionskasse) und dem «grossen» (CHF 36’288 für Selbstständige ohne PK). Beim Einkauf gilt: Die Nachzahlung pro Lückenjahr ist auf den kleinen Maximalbetrag (CHF 7’258) begrenzt – auch für Selbstständige ohne Pensionskasse.

Voraussetzungen: Wer darf nachzahlen?

AHV-pflichtiges Einkommen im Einkaufsjahr UND im Lueckenjahr: Du musst in beiden Jahren erwerbstaetig gewesen sein. Wer in einem Jahr kein AHV-pflichtiges Einkommen hatte (z.B. Elternzeit ohne Erwerbsersatz, Sabbatical im Ausland oder Aussteuerung bei ALV), kann fuer dieses Jahr keine Luecke schliessen.
Voller Maximalbetrag des laufenden Jahres bereits einbezahlt: Im Jahr der Nachzahlung muss zuerst der ordentliche Beitrag fuer das aktuelle Jahr vollstaendig auf dem 3a-Konto sein. Erst dann ist der Einkauf zulaessig.
Noch kein Altersbezug aus der Saeule 3a: Sobald du 3a-Gelder im Rahmen der Pensionierung bezogen hast (fruehestens ab 60), sind keine weiteren Einkaeufe moeglich. Wer noch nicht bezogen hat, kann bis 5 Jahre nach Erreichen des Referenzalters (65 Jahre) weiter einzahlen.
Luecke aus Beitragsjahren ab 2025: Nur Luecken, die am oder nach dem 1. Januar 2025 entstanden sind, koennen nachgezahlt werden. Alle frueheren Jahre sind definitiv verloren.
Nicht moeglich bei: Auslandaufenthalt ohne Schweizer AHV-pflichtiges Einkommen, laengerer Babypause ohne Erwerbsersatz, Aussteuerung bei Arbeitslosigkeit oder wenn bereits ein 3a-Vorbezug stattgefunden hat.

Wie viel Steuern spart man konkret?

Das ist die entscheidende Frage. Die Steuerersparnis hängt vom Grenzsteuersatz ab also davon, wie viel Prozent Steuern du auf den letzten verdienten Franken zahlst. Je höher das Einkommen, desto höher der Grenzsteuersatz, desto grösser der Steuervorteil.

Einkommen (steuerpflichtig) Grenzsteuersatz TG (ca.) Ersparnis auf CHF 7258 Ersparnis auf CHF 14516 (2 Jahre)
CHF 50’000 ~18 % CHF 1’306 CHF 2’613
CHF 80’000 ~22 % CHF 1’597 CHF 3’194
CHF 100’000 ~25 % CHF 1’815 CHF 3’629
CHF 130’000 ~28 % CHF 2’032 CHF 4’064
CHF 200’000 ~32 % CHF 2’323 CHF 4’645

Berechnungsgrundlage: Kanton Thurgau (Frauenfeld), alleinstehend, inkl. direkte Bundessteuer, kantonale und kommunale Steuer. Andere Kantone und Familiensituationen können stark abweichen. Zug, Schwyz und Nidwalden haben zB. deutlich tiefere Grenzsteuersätze, Genf und Basel-Stadt höhere.

✅ Die Faustregel

Pro CHF 1’000 Einzahlung in die Säule 3a spart man in der Regel CHF 200–400 Steuern, je nach Einkommen und Kanton. Bei voller Ausschöpfung des Maximalbetrags (CHF 7’258) sind das CHF 1’500–2’750 pro Jahr.

Besonders interessant: Beim Einkauf von mehreren Lückenjahren gleichzeitig summieren sich die Abzüge. Wer z.B. 2025 und 2026 je eine volle Lücke aufgebaut hat und beide im Jahr 2027 nachzahlt (total CHF 14’516 zusätzlich zum laufenden Beitrag), kann das alles im Jahr 2027 abziehen sofern das Einkommen das trägt.

Interaktiver Steuer-Sparrechner

Berechne deine persönliche Steuerersparnis durch Einkauf in die Säule 3a:

Einkaufsbetrag total
Nachzuzahlender Betrag
Steuerersparnis
Im Jahr der Einzahlung
Effektiver Netto-Einsatz
Nach Steuerersparnis

* Schätzung für mittleres Einkommen, alleinstehend inkl. Bundessteuer. Kein Ersatz für Steuerberatung.

Wann lohnt es sich – und wann nicht?

Das ist die ehrlichste Frage und verdient eine ehrliche Antwort. Die Säule 3a ist nicht für jede Situation und jede Lebensphase die optimale Entscheidung.

✅ Der Einkauf lohnt sich besonders, wenn…

Situation Warum vorteilhaft
Temporär tieferes Einkommen
(Elternzeit, Weiterbildung, Teilzeit)
Lücke entsteht in «günstigem» Jahr. Nachzahlung erfolgt in einem Jahr mit höherem Einkommen und damit höherem Grenzsteuersatz → mehr Steuerersparnis als wenn man damals voll eingezahlt hätte.
Hohes Einkommen im Einkaufsjahr Je höher der Grenzsteuersatz, desto grösser der Steuervorteil. Bei CHF 130'000+ is jeder 3a-Franken besonders wertvoll.
Langer Anlagehorizont (10+ Jahre bis Pensionierung) Das Geld arbeitet lang investiert. Kombiniert mit dem Steuerbonus ein starker Hebel. Ideal für unter 50-Jährige.
Selbstständige mit schwankendem Einkommen In guten Jahren voll einzahlen und Lücken aus schlechten Jahren nachholen. Das war bisher nicht möglich, aber jetzt schon.
Wer 3a-Guthaben bereits investiert hält (ETF, Fonds) Mehr Kapital = mehr Zinseszins-Effekt. Kombiniert mit dem Steuerabzug ein doppelter Gewinn.

❌ Der Einkauf lohnt sich weniger oder gar nicht, wenn…

Situation Warum problematisch
Wenige Jahre bis zur Pensionierung (unter 5 Jahre) Das Geld ist zu kurz investiert, um vom Zinseszins zu profitieren. Und: Bei Bezug wird es besteuert. Wenn der Steuervorteil beim Einzahlen gering ist (niedriges Einkommen) und die Auszahlungssteuer ähnlich hoch, verpufft der Vorteil.
Geld wird in absehbarer Zeit gebraucht Das 3a-Geld ist gebunden. Wer es in 3–5 Jahren für ein Eigenheim, eine Selbstständigkeit oder eine Auszeit braucht, sollte lieber ein ETF-Depot oder Tagesgeldkonto nutzen. Flexibilität schlägt Steuerbonus.
Sehr tiefes Einkommen (unter CHF 30'000 steuerpflichtig) Bei niedrigem Grenzsteuersatz (unter 15 %) ist die Steuerersparnis minimal. Das Geld für 30–40 Jahre zu binden lohnt sich kaum, wenn man nur CHF 100–150 pro CHF 1'000 spart.
Lücke nur teilweise füllbar Wenn du die Lücke nicht vollständig schliessen kannst, verfällt der Rest. Entweder vollständig – oder besser gar nicht nachzahlen und das Geld anderweitig investieren.
3a-Guthaben auf Sparkonto statt investiert Wer sein 3a-Geld auf einem 0.25 %-Sparkonto parkiert, gibt den Renditevorteil vollständig auf. Der Steuervorteil beim Einzahlen wird durch den Renditenachteil über Jahrzehnte fast vollständig aufgezehrt.
«Die Säule 3a ist eines der besten Steuerinstrumente der Schweiz aber nur, wenn das Geld auch investiert wird. Ein 3a-Sparkonto mit 0.25 % Zins ist kein Vorteil, sondern ein teures Missverständnis.»
— Dom von Sparkunst.ch

3 konkrete Beispiele durchgerechnet

📋 Beispiel 1: Sarah, 34, Weiterbildungsjahr 2025

Situation: Sarah hat 2025 ein einjähriges MAS absolviert (50 %-Pensum). Ihr Einkommen sank auf CHF 45'000. Sie konnte nur CHF 2'000 in die 3a einzahlen → Lücke: CHF 5'258.

2026 arbeitet sie wieder 100 % mit CHF 95'000 Jahreseinkommen. Sie zahlt den Maximalbetrag 2026 (CHF 7'258) und zusätzlich die Lücke aus 2025 (CHF 5'258) nach.

Ordentliche Einzahlung 2026CHF 7'258
Einkauf Lücke 2025CHF 5'258
Total Abzug 2026CHF 12'516
Grenzsteuersatz (ZH, CHF 95'000)~30 %
Steuerersparnis 2026CHF 3'755

Fazit: ✅ Klar lohnenswert. Lücke entstand bei 22 % Grenzsteuersatz, Abzug erfolgt bei 30 %. Die strategische Nachzahlung im höheren Einkommensjahr bringt mehr Steuervorteil als damals die direkte Einzahlung gebracht hätte.

📋 Beispiel 2: Thomas, 58, kurz vor Pensionierung

Situation: Thomas, 58, hat 2025 und 2026 je CHF 3'500 eingezahlt (statt CHF 7'258). Zwei Lücken à CHF 3'758. Er überlegt 2027, ob er nachzahlt.

Er plant, mit 63 in Rente zu gehen und dann 3a-Guthaben zu beziehen.

Gesamtlücke (2 Jahre)CHF 7'516
Grenzsteuersatz (ZH, CHF 110'000)~32 %
Steuerersparnis beim EinzahlenCHF 2'405
Investiert (5 Jahre, 5 % p.a.)CHF 9'582
Auszahlungssteuer beim Bezug (~8 %)− CHF 767
Nettovorteil gesamt~CHF 1'600

Fazit: ⚠️ Grenzfall. Der Vorteil ist positiv, aber gering. Wenn Thomas das Geld alternativ in ein ETF-Depot steckt (keine Bindung, keine Auszahlungssteuer), könnte er ähnliche Ergebnisse erzielen mit mehr Flexibilität. Genauer Vergleich notwendig.

📋 Beispiel 3: Mia, 29, Selbstständige

Situation: Mia ist selbstständig ohne PK. 2025 hatte sie ein schwieriges Jahr (CHF 40'000 Gewinn), zahlte nichts in die 3a → volle Lücke CHF 7'258. 2026 läuft es besser (CHF 120'000 Gewinn).

Ordentliche Einzahlung 2026CHF 7'258
Einkauf Lücke 2025CHF 7'258
Total 3a-Abzug 2026CHF 14'516
Grenzsteuersatz (ZH, CHF 120'000)~34 %
SteuerersparnisCHF 4'935
Anlagehorizont~35 Jahre

Fazit: ✅ Sehr lohnenswert. Lange Anlagedauer, hoher Grenzsteuersatz, klassische Situation für Selbstständige (Einkommensschwankungen). Die neue Regel ist für Mia ein echter Gewinn.

So gehst du vor: Schritt für Schritt

1

Lücken identifizieren

Prüfe deine Einzahlungsbelege seit 2025. Bei welchen Jahren hast du weniger als CHF 7'258 (Angestellte) resp. deinen individuellen Maximalbetrag (Selbstständige) eingezahlt? Die Differenz ist deine Beitragslücke.

2

Voraussetzungen prüfen

Hattest du in den Lückenjahren AHV-pflichtiges Einkommen? Hast du noch keine 3a-Altersleistungen bezogen? Wenn beides «Ja»: Du kannst den Einkauf tätigen.

3

Laufendes Jahr zuerst vollständig einzahlen

Zuerst muss der ordentliche Maximalbetrag des aktuellen Jahres vollständig auf dem 3a-Konto sein. Erst danach ist der Einkauf zulässig. Dauerauftrag einrichten hilft, das nicht zu vergessen.

4

Einkauf beim 3a-Anbieter beauftragen

Kontaktiere deine Bank oder deinen 3a-Anbieter (VIAC, Finpension, Frankly etc.). Teile ihnen mit, für welches Jahr du den Einkauf tätigst und wie viel. Sie stellen dir eine Bescheinigung aus.

5

Steuerabzug im Folgejahr geltend machen

Wichtig: Den Steuerabzug kannst du erst im Jahr nach der Einzahlung in der Steuererklärung angeben. Beispiel: Einkauf im Jahr 2026 → Abzug in der Steuererklärung 2027.

6

Geld investieren – nicht parkieren

Stelle sicher, dass das eingezahlte Geld z.B. in einer investierten Lösung landet wie VIAC, Finpension, Frankly mit ETF-Strategie. Ein 3a-Sparkonto bei der Bank mit 0.25 % Zins verschenkt den Renditevorteil komplett.

💡 Strategischer Tipp: Lücken bewusst entstehen lassen

Die neue Regel eröffnet eine interessante Strategie: In Jahren mit temporär tieferem Einkommen (Elternzeit, Auszeit, Weiterbildung) bewusst weniger einzahlen und die Lücke im nächsten Hocheinkommensjahr nachkaufen. So maximierst du den Steuerbonus, weil du den Abzug in einem Jahr mit höherem Grenzsteuersatz tätigt.

Achtung: Das funktioniert nur, wenn du tatsächlich AHV-pflichtiges Einkommen in beiden Jahren hattest.

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Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich Lücken aus den Jahren 2015–2024 jetzt noch nachzahlen?

Nein. Die neue Regelung gilt ausschliesslich für Beitragslücken, die ab dem 1. Januar 2025 entstanden sind. Alle Lücken aus früheren Jahren sind definitiv nicht mehr nachholbar. Das ist eine ausdrückliche Einschränkung der Verordnungsänderung (Art. 7a BVV 3).

Kann ich mehrere Lückenjahre gleichzeitig nachzahlen?

Ja. Wenn du z.B. in 2025 und 2026 je eine Lücke aufgebaut hast, kannst du im Jahr 2027 beide Lücken mit einer einzigen Überweisung schliessen. Die Summe beider Lücken wird dann zusammen im Jahr 2027 steuerlich abgezogen. Voraussetzung bleibt: Der ordentliche Maximalbetrag für 2027 muss zuerst einbezahlt sein. Und: Pro Lückenjahr darf die Lücke nur einmal geschlossen werden.

Was passiert, wenn ich eine Lücke nur teilweise schliesse?

Der Rest (CHF 2'000) verfällt endgültig – du kannst dieses Lückenjahr nicht nochmals auffüllen. Das klingt dramatisch, ist es aber oft nicht. Ein Teilnachkauf lohnt sich trotzdem fast immer: Du realisierst den Steuervorteil auf die CHF 3'000 sofort. Bei einem Grenzsteuersatz von 25 % sind das CHF 750 Steuerersparnis – unabhängig davon, was mit dem Rest passiert. Den verlorenen Rest von CHF 2'000 kannst du flexibel im ETF-Depot anlegen. Einzige Ausnahme: Wenn du sicher weisst, dass dein Grenzsteuersatz nächstes Jahr deutlich höher sein wird (z.B. durch Beförderung oder Ende Elternzeit), kann es sich lohnen, den Teilnachkauf auf dieses Jahr zu verschieben – und dann den vollen Betrag mit höherem Steuervorteil abzuziehen. Aber das ist Feinoptimierung, kein Grundsatz.

Wie läuft das bei mehreren 3a-Konten?

Der Einkauf kann auf einem beliebigen deiner 3a-Konten erfolgen. Du bist nicht an das Konto gebunden, das in jenem Jahr die Lücke aufgebaut hat. Teile deinem Anbieter einfach mit, für welches Lückenjahr du einzahlst. Der Maximalbetrag gilt für alle 3a-Konten zusammen. Du kannst also nicht bei Konto A den ordentlichen Jahresbeitrag und bei Konto B den Einkauf getrennt überbuchen, ohne den Gesamtbetrag im Auge zu behalten.

Lohnt sich VIAC oder Finpension für den Einkauf?

Ja, für langfristig ausgerichtete Anleger ist eine investierte Lösung wie VIAC oder Finpension klar besser als ein klassisches Banksparkonto. Beide bieten ETF-basierte Anlagestrategien mit bis zu 97–99 % Aktienanteil und deutlich günstigeren Gebühren als traditionelle Banken. Beim Einkauf gilt dasselbe: Das eingezahlte Geld wird auch beim Einkauf in die gewählte Anlagestrategie investiert. Wer bereits ein investiertes 3a-Konto hat, profitiert also sofort vom Anlagevorteil.

Was ist mit Elternzeit? Kann ich für diese Jahre nachzahlen?

Es kommt darauf an. Während Mutterschaftsurlaub (und Vaterschaftsurlaub) mit Erwerbsersatz (EO-Entschädigungen) besteht ein AHV-pflichtiges Einkommen – Einzahlungen in die 3a sind möglich, Lücken können also auch für solche Jahre nachgezahlt werden. Wer hingegen einen unbezahlten Elternurlaub genommen hat und kein AHV-pflichtiges Einkommen hatte, kann für diese Monate keine 3a-Beiträge geltend machen und damit auch keine Lücken aus solchen Perioden schliessen.

Wann kann ich die Steuerersparnis geltend machen?

Den Steuerabzug machst du im Jahr der Einzahlung, aber in der Steuererklärung, die du im Folgejahr einreichst. Beispiel: Du tätigst den Einkauf im November 2026. Du gibst ihn in der Steuererklärung 2026 an, die du 2027 einreichst. Der Bescheid kommt dann ebenfalls 2027. Du erhältst von deinem 3a-Anbieter eine Bescheinigung über alle Einzahlungen des Jahres (ordentlich + Einkauf) – diese fügst du der Steuererklärung bei.

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